Hallo zusammen,
wieder mal was schnellgeschriebenes. Gestern abend habe ich es mal probiert. Ich saß beim Schreiben meiner Diplomarbeit in der Bibliothek und mir viel der AusleihBeleg einer für mich noch unbekannten weiblichen Person in die Hände. Auf diesem Beleg steht eine lange Ausweisnummer(14 Stellen bei mir). Diese Nummer ist Teil des Weblogins der Hochschulbibliothek. Das Passwort ist standardmäßig das Geburtsdatum der Form TT.MM.JJJJ. So haben wir ein großes Studentenporal geöffnet und uns das Geburtsdatum der weiblichen Person besorgt. Die wenigsten Lügen in solch einem Portal.
Wir waren drin! Denn diese Person hat ihr Passwort nicht geändert. (Ich habe das übrigens auch erst jetzt gerade gemacht)
Meine Empfehlung an die Leitung der Bibliotkek. Die Nutzernummer sollte weggelassen werden, und das Passwort sollte einer Änderungspflicht unterliegen.
Ich kann zwar nichts ausleihen, mit einem solchen Account, aber ich kann mir mit der Nutzernummer eine zweite Karte mit dem genauen Strichcode erstellen, wenn ich möchte. Und dann kann ich Bücher ausleihen. Jetzt nochmal meine Frage. Bin ich jetzt kriminell, oder gar ein Verbrecher oder ein Hacker?
Viele Grüße
Marcus Radisch



