Dec
19
Hallo zusammen,
Nachtragend zu meiner Meinung zu der Rundfunkgebühr für Internetfähige Computer gibt es jetzt eine neue Wendung. heise.de berichtet: "Internetfähige PCs unterliegen nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie nicht für den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden. Das hat laut Mitteilung des Hotelverbands Deutschland (IHA) das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.: VG 27 A 245.08).[..]" Das finde ich jetzt aber mal richtig Klasse. Somit ist der "normale" Surfer aus dem Schneider. Oder nicht?
Viele Grüße
Marcus Radisch



