lang lang ist es her, dass ich etwas schrieb. Jetzt ist die Zeit günstig mal was zu verfassen. Der Zensus 2010 kommt, ich bin dabei und wohne(versuche es zumindest) in Stuttgart. Damit wären wir auch schon in alter, langweiliger Textform, beim heutigen Thema.
klar in Zeit von social networking und blogs und was es nicht alles im Netz zu veröffentlichen gibt ist die Frage nach Datenhoheit und Dateneigentum brisanter als jemals zuvor. Ich nutze auch twitter, xing, likedin, facebook und Co. Aber das meine Daten über Lohn, Kündigung, vielleicht noch deren Gründe in einem System gespeichert werden sollen stört mich aber dann doch etwas. Das System hört auf den tollen Namen Elena. Ein kleines alle Daten verschlingendes Biest. Dafür gibt es jetzt aber eine Verfassungsbeschwerde, die nach einem Jahr am 1. April 2010 nicht mehr wirksam wird. Also muss es jetzt schnell gehen. Jeder der in Deutschland arbeitet, hat also keine Ausrede mehr diese Beschwerde nicht mitzumachen. Da ich zur Zeit noch ohne Arbeit bin, kann ich diese Beschwerde nicht mittragen, da das juristisch belegt sein muss, dass man arbeitet. Als Arbeitsloser geht das nicht. Ist das eine Einschränkung meiner Rechte, da ich ja irgendwann doch arbeite? Ich denke schon, dass ist aber ein anderes Thema.
Macht bitte mit und haut dem Datenschutz keinen Knüppel zwischen die Beine. Die Vorratsdatenspeicherung ist schließlich auch vom Tisch. Erstmal zumindest. Ich will nicht das meine Daten irgendwo gespeichert werden. Obwohl sich dann endlich mal ein reales Lohnniveau für (Ost und West)Deutschland zeigen würde.
Mal ein Auszug der Seite der Initiative.
QUOTE:
Um an der Verfassungsbeschwerde
teilzunehmen, müssen Sie von dem “ELENA-Gesetz”
betroffen sein und dies juristisch darlegen. Die dafür notwendigen
Argumentationen wurden bereits ausgearbeitet und verlaufen für jede
Berufsgruppe ein wenig anders. Daher muss dem Bundesverfassungsgericht
mitgeteilt werden, wie Sie konkret betroffen sind.
… und ich wurde benachrichtigt, dass meine Daten gemäß § 97 SGB IV an die Zentrale Speicherstelle übermittelt
werden. (Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel nicht in einem
separaten Schreiben, sondern ist meist kleingedruckt auf der
Lohnabrechnung.)
die schweizer Post hat heute meine Ohren nicht schlecht schlackern lassen. Die bieten jetzt doch tatsächlich einen Dienst an, bei dem sie die Post öffnen, einscannen und dem empfänger zusenden. Die swisspostbox. Natürlich nicht direkt, erst wird der Umschlag gescannt, und anschließend dem Empfänger gemailt, der entscheidet dann, ob der Brief komplett gescannt werden soll. Datenschutz muss sein Also technisch gesehen, ist das scannen einen Briefes nichts besonderes, aber was macht die Datensicherheit, wenn ich mit meinem Anwalt, oder gar einer schweizer Bank in Kontakt stehe. heise schreibt zwar
wieder mal was schnellgeschriebenes. Gestern abend habe ich es mal probiert. Ich saß beim Schreiben meiner Diplomarbeit in der Bibliothek und mir viel der AusleihBeleg einer für mich noch unbekannten weiblichen Person in die Hände. Auf diesem Beleg steht eine lange Ausweisnummer(14 Stellen bei mir). Diese Nummer ist Teil des Weblogins der Hochschulbibliothek. Das Passwort ist standardmäßig das Geburtsdatum der Form TT.MM.JJJJ. So haben wir ein großes Studentenporal geöffnet und uns das Geburtsdatum der weiblichen Person besorgt. Die wenigsten Lügen in solch einem Portal. Wir waren drin! Denn diese Person hat ihr Passwort nicht geändert. (Ich habe das übrigens auch erst jetzt gerade gemacht) Meine Empfehlung an die Leitung der Bibliotkek. Die Nutzernummer sollte weggelassen werden, und das Passwort sollte einer Änderungspflicht unterliegen. Ich kann zwar nichts ausleihen, mit einem solchen Account, aber ich kann mir mit der Nutzernummer eine zweite Karte mit dem genauen Strichcode erstellen, wenn ich möchte. Und dann kann ich Bücher ausleihen. Jetzt nochmal meine Frage. Bin ich jetzt kriminell, oder gar ein Verbrecher oder ein Hacker?