Mar 15

Hallo zusammen,

klar in Zeit von social networking und blogs und was es nicht alles im Netz zu veröffentlichen gibt ist die Frage nach Datenhoheit und Dateneigentum brisanter als jemals zuvor. Ich nutze auch twitter, xing, likedin, facebook und Co. Aber das meine Daten über Lohn, Kündigung, vielleicht noch deren Gründe in einem System gespeichert werden sollen stört mich aber dann doch etwas. Das System hört auf den tollen Namen Elena. Ein kleines alle Daten verschlingendes Biest. Dafür gibt es jetzt aber eine Verfassungsbeschwerde, die nach einem Jahr am 1. April 2010 nicht mehr wirksam wird. Also muss es jetzt schnell gehen. Jeder der in Deutschland arbeitet, hat also keine Ausrede mehr diese Beschwerde nicht mitzumachen. Da ich zur Zeit noch ohne Arbeit bin, kann ich diese Beschwerde nicht mittragen, da das juristisch belegt sein muss, dass man arbeitet. Als Arbeitsloser geht das nicht. Ist das eine Einschränkung meiner Rechte, da ich ja irgendwann doch arbeite? Ich denke schon, dass ist aber ein anderes Thema.

Das geht online für jeden zu machen. https://petition.foebud.org/ELENA

Macht bitte mit und haut dem Datenschutz keinen Knüppel zwischen die Beine. Die Vorratsdatenspeicherung ist schließlich auch vom Tisch. Erstmal zumindest. Ich will nicht das meine Daten irgendwo gespeichert werden. Obwohl sich dann endlich mal ein reales Lohnniveau für (Ost und West)Deutschland zeigen würde.

Mal ein Auszug der Seite der Initiative.

QUOTE:
Um an der Verfassungsbeschwerde teilzunehmen, müssen Sie von dem “ELENA-Gesetz” betroffen sein und dies juristisch darlegen. Die dafür notwendigen Argumentationen wurden bereits ausgearbeitet und verlaufen für jede Berufsgruppe ein wenig anders. Daher muss dem Bundesverfassungsgericht mitgeteilt werden, wie Sie konkret betroffen sind.

Betroffenheit Ich ...
bin Arbeitnehmer/in und zahle Sozialversicherungsbeiträge
bin geringfügig beschäftigt (sogenannte "400-Euro-Kraft")
bin arbeitnehmerähnliche/r Selbständige/r und zahle Rentenversicherungsbeiträge
bin Beamtin/Beamter
bin Berufssoldat/in
bin Richter/in

… und ich wurde benachrichtigt, dass meine Daten gemäß § 97 SGB IV an die Zentrale Speicherstelle übermittelt werden. (Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel nicht in einem separaten Schreiben, sondern ist meist kleingedruckt auf der Lohnabrechnung.)


Viele Grüße

Marcus Radisch

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Posted by Marcus Radisch

May 28

Hallo zusammen,

wieder mal was schnellgeschriebenes. Gestern abend habe ich es mal probiert. Ich saß beim Schreiben meiner Diplomarbeit in der Bibliothek und mir viel der AusleihBeleg einer für mich noch unbekannten weiblichen Person in die Hände. Auf diesem Beleg steht eine lange Ausweisnummer(14 Stellen bei mir). Diese Nummer ist Teil des Weblogins der Hochschulbibliothek. Das Passwort ist standardmäßig das Geburtsdatum der Form TT.MM.JJJJ. So haben wir ein großes Studentenporal geöffnet und uns das Geburtsdatum der weiblichen Person besorgt. Die wenigsten Lügen in solch einem Portal. :-) Wir waren drin! Denn diese Person hat ihr Passwort nicht geändert. (Ich habe das übrigens auch erst jetzt gerade gemacht)
Meine Empfehlung an die Leitung der Bibliotkek. Die Nutzernummer sollte weggelassen werden, und das Passwort sollte einer Änderungspflicht unterliegen.
Ich kann zwar nichts ausleihen, mit einem solchen Account, aber ich kann mir mit der Nutzernummer eine zweite Karte mit dem genauen Strichcode erstellen, wenn ich möchte. Und dann kann ich Bücher ausleihen. Jetzt nochmal meine Frage. Bin ich jetzt kriminell, oder gar ein Verbrecher oder ein Hacker?

Viele Grüße

Marcus Radisch

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Posted by Marcus Radisch